Werkverträge vs. Zeitarbeit

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Werkverträge und Zeitarbeit: Das unterscheidet die beiden Formen

Zeitarbeit und Werkvertrag sind zwei völlig verschiedene Vertragsformen, welche in der medialen Berichterstattung häufig durcheinandergeworfen werden. Unternehmen, die planen, bestimmte Tätigkeiten auszulagern, sollten unbedingt die erheblichen Unterschiede zwischen den beiden Formen kennen.

Viele Firmen setzen nicht nur eigene Angestellte ein, sondern nutzen auch externes Personal als Arbeitskraft. Zwei dafür häufig verwendete Formen sind Werkverträge und Zeitarbeit. Ein Werkvertrag ist ein spezieller Vertrag des Privatrechts, der an die Herstellung eines konkreten Werkstücks gebunden ist. Dieses Werkstück kann dabei sowohl ein unbewegliches Werk wie ein Haus als auch ein bestimmtes Arbeitsergebnis wie eine Software oder ein erstelltes Gutachten sein. Der Werkunternehmer verpflichtet sich zur Erfüllung der festgelegten Arbeit, während der Besteller den vereinbarten Lohn entrichten muss. Werkverträge können übrigens nur mit externen Unternehmen, nicht jedoch mit eigenen Angestellten geschlossen werden. Bei der Zeitarbeit geht es im Gegensatz dazu um eine befristete Anstellung von Arbeitnehmern. Diese Art von Anstellungsform ist also nicht auf ein Ergebnis bezogen, sondern fußt auf der Erfüllung der festgelegten Arbeitszeit gegen ein Entgelt. Bei Werkverträgen wird ein Ergebnis eingekauft, während bei der Zeitarbeit Arbeitnehmer geliehen werden. In einem Werkvertrag ist das genaue Ergebnis festgehalten, welches für eine Ausbezahlung des Entgelts vollständig erfüllt werden muss. Die Verantwortung über die Abläufe und die genaue Vorgehensweise liegt beim Werkunternehmer. Darüber hinaus übernimmt er Verantwortlichkeiten wie die Dokumentation der Arbeitszeit und die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Zusätzlich trägt er die volle Haftung für die am Projekt beteiligten Mitarbeiter. Einige Unternehmen haben in der Vergangenheit immer wieder Werkverträge missbraucht und sich die wegfallende Haftung und die deutlich geringere Bezahlung der outgesourcten Tätigkeiten zu Nutze gemacht. Vor allem die mangelhaften Zustände in der Fleischindustrie, wo fast die gesamte Produktion über Werkverträge an Subunternehmen ausgelagert ist, stand in letzter Zeit immer wieder stark in der Kritik. Gewerkschaften wie ver.di planen deswegen, prekäre Beschäftigungen durch neue Regelungen wie beispielsweise die Einführung von Tarifverträgen zurückzudrängen.

 

Zeitarbeit: Mehr Rechte und flexiblerer Einsatz


Bei der Zeitarbeit werden Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch ein drittes Unternehmen so beim Auftraggeber eingesetzt, als wären sie dort beschäftigt. Da die Untergrenze für das Gehalt im iGZ-DGB-Tarifvertrag festgeschrieben ist, gibt es kein Lohndumping. Auch sämtliche weitere Rahmenbedingungen sind im Arbeitsrecht und Tarifvertrag festgelegt. Die verliehenen Angestellten sind also deutlich besser vor widrigen Arbeitsbestimmungen geschützt als bei einem Werkvertrag. Zusätzlich besitzen sie das Recht, an Entscheidungen im eingesetzten Unternehmen im Rahmen der Organisationsstruktur mitzuwirken. Der Entleiher ist durch den Zeitarbeitsvertrag außerdem weisungsbefugt.

Benötigt ein Unternehmen aufgrund von Auftragsspitzen oder Engpässen im eigenen Personal schnell Arbeitskräfte, ist die Zeitarbeit ein ideales Werkzeug zur Überbrückung dieser Situation. Zeitarbeit macht es möglich, ohne neue Festangestellte temporäre Personalknappheit zu überwinden. Das zeit- und kostenintensive Recruiting entfällt dabei. Die Auswahl von geeigneten Mitarbeitern erledigen professionelle Dienstleister. Große Zeitarbeitsfirmen verfügen über einen großen Pool von Mitarbeitern mit unterschiedlichsten Qualifikationen. Die meisten Personallücken können so schnell und bedarfsgerecht geschlossen werden. Darüber hinaus lassen sich Personalkosten bei der Zeitarbeit sehr gut kalkulieren. Lohnnebenkosten sowie Ausfallkosten aufgrund von Krankheit oder Urlaub trägt der Verleiher. Für die verliehenen Arbeitskräfte besteht die Möglichkeit, nach Ablauf des Vertrags als Festangestellte übernommen zu werden.

Die Entwicklung der Zeitarbeit wird von Konjunkturzyklen sowie wiederholten Gesetzesänderungen geprägt. Der langfristige Trend über die Anzahl der Zeitarbeiter zeigt nach oben: Während 1990 lediglich 100.000 Zeitarbeitnehmer beschäftigt wurden, gab es im Jahr 2019 durchschnittlich über 800.000. Im Zuge der Corona-Krise dürfte die Zahl für das Jahr 2020 deutlich sinken, genauere Ergebnisse gibt die Agentur für Arbeit 2021 bekannt.