Compliance/Hinweise

ACTIEF Personalmanagement GmbH

Compliance/Hinweise

Seit 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (englisch version). Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung.

Actief greift diese Pflichten in seiner Grundsatzerklärung auf, die sie hier finden (englisch version).

In unserem Beschwerdeverfahren, das sie hier finden (englisch version), sind die Möglichkeiten, Hinweise zu geben, beschrieben.

Hinweise können uns auf folgenden Wegen gegeben werden: